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- 14.01.2021 - COVID-19

14.01.2021 - COVID-19

Informationen an die Mitarbeitenden der
kantonalen Verwaltung des Kantons Wallis

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COVID-19

Informationen an die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung des Kantons Wallis

14. Januar 2021

 

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Angesichts der aktuellen Gesundheitssituation in der Schweiz hat der Bundesrat neue

Entscheidungen kommuniziert. Diese sind auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit(BAG) verfügbar.

 

Im Anschluss an diese Kommunikation der neuen Massnahmen hat der Staatsrat am

14. Januar 2021 einen Entscheid getroffen, der auf der Intranetseite der DPM verfügbar ist.

Die getroffenen Massnahmen sind mindestens bis Ende Februar 2021 bzw. bis zu neuen Entscheiden gültig.

 

Ausserordentliche Telearbeit

Der Bundesrat hat entschieden, dass die Arbeitgeber verpflichtet sind, Home-Office überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit

verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist.

Bei der Kantonsverwaltung, wo immer es möglich ist, sorgen die Dienstchefs dafür, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitsverpflichtungen von zu Hause aus erfüllen.

Die Dienstchefs haben die entsprechenden Informationen erhalten.

 

Maskenpflicht

Wir weisen Sie darauf hin, dass das Tragen einer Gesichtsmaske in Räumen, wo sich mehr als eine Person aufhält, unabhängig der Grösse der Räume, Pflicht ist und deren Einhaltung strikte umzusetzen ist.

Das Tragen von Gesichtsmasken gilt auch für Fahrzeuge.

 

Schutz von gefährdeten Arbeitnehmer

Der Bundesrat hat Massnahmen zum Schutz gefährdeter Arbeitnehmer wiedereingeführt, die auch für das Personal der Kantonsverwaltung gelten. Diese Massnahmen können in Form von ausserordentlicher Telearbeit, Vertretungsaufgaben oder Arbeit am üblichen Arbeitsort unter bestimmten Bedingungen erfolgen. Die Dienstchefs haben detaillierte Informationen zu diesemThema erhalten.

 

Präsenzsitzungen

Wir empfehlen Ihnen in Absprache mit ihren Vorgesetzten möglichst auf Präsenz-Sitzungen zu verzichten und diese durch Telefon- und Videokonferenzen zu ersetzen; dies in der Absicht, die Anzahl sich zusammenfindender Menschen zu begrenzen. Falls das Abhalten von Sitzungen unverzichtbar ist, gilt das Tragen von Masken als Pflicht- zudem ist als zusätzlicher Schutz möglichst auf grosse Abstände zu achten.

 

Interne Ausbildungskurse der DPM

Die von der DPM angebotenen und für Januar und Februar 2021 geplanten internen Ausbildungskurse werden entweder virtuell durchgeführt oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die betroffenen Teilnehmer werden individuell kontaktiert und informiert. Sie selbst haben keine weiteren Schritte zu unternehmen.

Die ab März 2021 geplanten Kurse werden je nach der Entwicklung der Gesundheitssituation organisiert, virtuell durchgeführt oder verschoben. Die eingeschriebenen Teilnehmer werden zu entsprechender Zeit ebenfalls individuell informiert.

 

Spezifische Massnahmen in ihrer Dienststelle

Falls ihre Dienststelle weitere spezifische Massnahmen getroffen hat, wird Sie ihr Dienstchef entsprechend informieren.

 

Weitere Fragen:

Da es nicht möglich ist, in dieser Mitarbeiterinformation auf alle ihre möglichen Fragen einzugehen, bitten wir sie:

  1. Stellen Sie ihre zusätzlichen Fragen direkt an ihren Vorgesetzten oder an die HR-Ansprechperson ihrer Dienststelle.
  2. Die FAQ « Pandemie in der kantonalen Verwaltung » auf der Intranetseite der DPM wird regelmässig mit den am häufigsten gestellten Fragen aktualisiert.

 

Des Weiteren können Sie folgende Internetseiten zu konsultieren:

- Bundesamt für Gesundheit

- Dienststelle für Gesundheitswesen

- DPM - Intranetseite Personal

- NEW neues Plakat des BAG: hier zum Herunterladen

 

Mit freundlichen Grüssen.

 

Gilbert Briand

Dienstchef

Dienststelle für Personalmanagement

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