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- 19.10.2020 - COVID-1919.10.2020 - COVID-19
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19. Oktober 2020
COVID-19
Informationen an die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung des Kantons Wallis
Sehr geehrte Damen und Herren
Angesichts der sich immer drastischer entwickelnden Situation im Zusammenhang mit COVID hat der Staatsrat für die Mitarbeitenden erneut über verschiedene Massnahmen entschieden (Entscheid auf die Intranetseite der DPM verfügbar).
Nachfolgend übermitteln wir Ihnen hiermit weitere Informationen und Empfehlungen, die Sie betreffen.
Maskentragepflicht in den Räumlichkeiten der Kantonalen Verwaltung
Eine Maskentragpflicht gilt in jenen Teilen der öffentlichen Verwaltung, die dem Publikum zugänglich sind, also in erster Linie Bereiche mit einem Schalterbetrieb. Aber auch in Verwaltungsgebäuden, in denen Personen auf Termin hin empfangen, muss im allgemein zugänglichen Bereich eine Maske getragen werden.
Die Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt auch für das Personal, das dort arbeitet, insofern kein wirkungsvoller Schutz vor einer Ansteckung durch spezielle Schutzvorrichtungen sichergestellt ist.
Am Arbeitsplatz muss die soziale Distanz von 1.5 m durch die Mitarbeitenden sowohl untereinander als auch gegenüber Kunden eingehalten werden. Wenn es nicht möglich sein sollte, diese Distanz einhalten zu können, müssen andere Schutzmassnahmen wie z.B. Schutzwände aus Plexiglas, usw. vorgesehen werden. Falls dies alles nicht möglich ist, so ist das Tragen einer Maske obligatorisch.
Die während der Arbeit benötigten Schutzmasken durch die Mitarbeitenden werden vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Die Dienstchefs verfügen über alle notwendigen Informationen zur Bestellung von Schutzmaterial (Masken, Desinfektionsmittel, usw.)
Hygiene-und Schutzmassnahmen
Wir bitten Sie weiterhin, die von Bund und Kanton empfohlenen Hygiene-und Schutzmassnahmen strikte zu befolgen.
Regelmässiges Händewaschen mit Seife und Wasser oder das Benutzen von Desinfektionsmittel bleiben nach wie vor wichtige Massnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus.
Homeoffice (Telearbeit), Telefonkonferenzen und Videokonferenzen
Die Wiedereinführung der Telearbeit wird empfohlen. Nach wie vor verfügen die Dienstchefs über die Kompetenz, um die ausserordentliche Telearbeit weiterzuführen oder wiedereinzuführen, um die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden bestmöglichst zu schützen. Ebenfalls können diese die Präsenz der Mitarbeiter am Arbeitsplatz neu bestimmen oder das Alternieren der Teams vorsehen.
Wir empfehlen Ihnen in Absprache mit ihren Vorgesetzten die Präsenz-Sitzungen möglichst zu begrenzen und diese durch Telefon- und Videokonferenzen zu ersetzen; dies in der Absicht, die Anzahl sich zusammenfindender Menschen zu begrenzen.
Interne Schulungen/Kurse
Alle internen Schulungen/Kurse in der Kantonsverwaltung sind ab sofort bis mindestens zum 31. Dezember 2020 abgesagt. Eine persönliche Abmeldung von den Kursen ist nicht notwendig, die Annullation erfolgt automatisch.
Durchlüften von Räumen
Wenn sich mehrere Personen im selben Raum aufhalten, kann gründliches und regelmässiges Lüften das Ansteckungsrisiko reduzieren. Folgende Regel kann einfach umgesetzt werden: Je kleiner der Raum ist und je mehr Personen sich darin aufhalten, desto häufiger sollten Sie lüften. In Arbeitsräumen, z. B. Sitzungszimmern, sollten Sie mindestens alle zwei Stunden während 5-10 Minuten lüften.
Weitere wichtige Informationen
Wir bitten Sie für weitere Fragen folgende Internetseiten zu konsultieren:
- Dienststelle für Gesundheitswesen
- DPM- Intranetseite Personal
Weitere Fragen:
Da es nicht möglich ist, in dieser Mitarbeiterinformation auf alle ihre möglichen Fragen einzugehen, bitten wir sie:
1. Stellen Sie ihre zusätzlichen Fragen direkt an ihren Vorgesetzten oder an die HR-Ansprechperson ihrer Dienststelle.
2. Die FAQ « Pandémie in der kantonalen Verwaltung » auf der Intranetseite der DPM wird regelmässig mit den am häufigsten gestellten Fragen aktualisiert.
Mit freundlichen Grüssen.
Gilbert Briand
Dienstchef
Dienststelle für Personalmanagement