>> Sie sind hier - Veröffentlichungen -
News
- 21.10.2020 - COVID-19

21.10.2020 - COVID-19

Informationen an die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung des Kantons Wallis

 info

21. Oktober 2020

COVID-19

Informationen an die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung des Kantons Wallis

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Angesichts der sich verschlechternden Gesundheitssituation im Wallis hat der Staatsrat heute einen weiteren Entscheid im Zusammenhang mit COVID-19 getroffen, der die Bevölkerung, aber auch den Staat Wallis als Arbeitgeber betrifft. Dieser Beschluss wird vom Staatsrat kommuniziert und wir überlassen es Ihnen, diese Kommunikation in den Medien zu verfolgen.

Wir konzentrieren uns auf diejenigen Elemente dieses Entscheides, welche einen direkten Einfluss auf die Arbeitssituation haben und für die uns zusätzliche Informationen nützlich erscheinen.

Tragen von Schutzmasken am Arbeitsplätz / in Fahrzeugen

Der Staatsrat hat beschlossen, das obligatorische Tragen von Schutzmasken am Arbeitsplatz anzuordnen, insbesondere in den Büros öffentlicher Verwaltungen und privater Unternehmen, es sei denn, dies ist aus medizinischen oder aus Gründen der Sicherheit nicht möglich (in diesem Fall ist der Sicherheitsabstand einzuhalten). Personen, welche allein arbeiten, sind von dieser Pflicht befreit.

Das Tragen von Schutzmasken ist am Arbeitsplatz obligatorisch, sowohl für die Kunden als auch für das Personal. Insbesondere ist diese Regel für folgende Bereiche obligatorisch (nicht ausschliessliche Liste):

  • Alle Empfangsbereiche (auch wenn ein Plexiglasschutzschutz oder eine andere Schutzvorrichtung installiert wurde);
  • Alle Gemeinschaftsbüros (auch wenn die Entfernung zwischen den Personen grösser als 1,5 m ist);
  • Alle Sitzungsräume (Sitzungen sind auf das unbedingt Notwendige zu beschränken);
  • Alle Korridore;
  • In Dienstfahrzeugen.

 

Es wird empfohlen, die Schutzmaske nach einem halben Arbeitstag zu wechseln.

Beschaffung der Masken und Desinfektionsmittel

Die von den Mitarbeitenden während der Arbeit benötigten Schutzmasken werden vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt (2 Masken pro Arbeitstag und pro Mitarbeiter). Die Dienstchefs verfügen über alle notwendigen Informationen zur Bestellung von Schutzmaterial (Masken, Desinfektionsmittel, usw.)

 

Verbot von Versammlungen

Wir erinnern Sie daran, dass die Dienstchefs dafür verantwortlich sind, die Präsenz-Sitzungen innerhalb ihrer Organisationseinheiten einzuschränken oder sogar ganz darauf zu verzichten, und es vorzuziehen, sie durch Telefon- oder Videokonferenzen zu ersetzen, dies in der Absicht, die Anzahl sich zusammenfindender Menschen zu begrenzen.

Alle anderen Veranstaltungen, bei denen sich mehr als 10 Personen versammeln, sind verboten.

Telearbeit

Die Wiedereinführung der Telearbeit wird den Dienstchefs empfohlen, wo immer dies möglich ist. Die Dienstchefs sind nach wie vor dafür zuständig zu definieren, welche Mitarbeiterausserordentliche Telearbeit leisten können.

Wir erinnern Sie daran, dass dietatsächliche Arbeitszeit von Mitarbeitern, die ausserordentliche Telearbeit leisten, unter Code 2700 «Ausserordentliche Telearbeit» zu erfassen ist.

Hygiene-und Schutzmassnahmen

Wir bitten Sie weiterhin, die von Bund und Kanton empfohlenen Hygiene-und Schutzmassnahmen strikte zu befolgen.

Regelmässiges Händewaschen mit Seife und Wasser oder das Benutzen von Desinfektionsmittel bleiben nach wie vor wichtige Massnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus.

Caféterias

Die für öffentliche Einrichtungen (Cafés, Restaurants, Teestuben) geltenden Massnahmen müssen in Caféterias eingehalten werden, insbesondere die Verpflichtung, an jedem Tisch maximal 4 Personen Platz zu nehmen (mit mindestens 1,5 m Abstand zwischen Personen, die an verschiedenen Tischen sitzen, und in Ermangelung anderer Schutzmassnahmen (Plexiglas)).

Wir erinnern Sie daran, dass der Staatsrat mit Entscheid vom 19. Oktober 2020 ebenfalls festgelegt hat, für die internen Caféterias der Kantonsverwaltung in Analogie die geltenden generellen Regeln, wie sie für die Restaurantbetriebe gelten, anzuwenden.

Weitere wichtige Informationen

Wir bitten Sie für weitere Fragen folgende Internetseiten zu konsultieren:

- Bundesamt für Gesundheit

- Dienststelle für Gesundheitswesen

- DPM- Intranetseite Personal

 

Weitere Fragen:

Da es nicht möglich ist, in dieser Mitarbeiterinformation auf alle ihre möglichen Fragen einzugehen, bitten wir sie:

1. Stellen Sie ihre zusätzlichen Fragen direkt an ihren Vorgesetzten oder an die HR-Ansprechperson ihrer Dienststelle.

2. Die FAQ « Pandemie in der kantonalen Verwaltung » auf der Intranetseite der DPM wird regelmässig mit den am häufigsten gestellten Fragen aktualisiert.

 

Mit freundlichen Grüssen.

Gilbert Briand

Dienstchef

Dienststelle für Personalmanagement

News
Aucune news pour le moment
Archiv 2023  2022  2021  2020  2019  2018  2017  2016  2015  2014  2013  2012  2011  2010
Verband des Personals
des Staats Wallis  

  
Postfach 92  
1951 Sitten
Indem Sie die Website weiterhin nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu, um die Nutzererfahrung zu verbessern und Besucherstatistiken zur Verfügung zu stellen.
Rechtliche Hinweise lesen ok