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- Generalversammlung 2018Generalversammlung 2018
AG PKWAL 2016
Pierre-André Charbonnet, Chef der Kantonalen Finanzverwaltung, Präsident
Place de la Planta 3, CP 478, 1951 Sitten
Telefon 027 606 23 55 – pierre-andre.charbonnet@admin.vs.ch
Sekretariat, Blaise Rey, FI, blaise.rey@admin.vs.ch, 027 606 27 23
Ordentliche Generalversammlung des VPeWAL vom 22. März 2018
Sitten, Espace PROVINS, 18h15
Stand der Arbeiten der Arbeitsgruppe (AG) PKWAL, durch deren Präsidenten (Informationen, die zum heutigen Zeitpunkt in diesem Dossier, das dem Staatsrat unterbreitet wurde, abgegeben werden können)
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vorerst möchte ich Ihrer Präsidentin und dem Vorstand für die Einladung zur Teilnahme an der jährlichen Versammlung herzlich danken. Dies bietet mir die Möglichkeit, Sie aus erster Hand über den Stand der Arbeiten der AG PKWAL zu informieren. Auf Ersuchen der PKWAL und nach Vorliegen des Berichts des kantonalen Finanzinspektorats hat der Staatsrat die Arbeitsgruppe beauftragt, ihm Vorschläge zur Lösung der anhaltenden Probleme der Vorsorgekasse seiner Mitarbeiter zu unterbreiten.
Bevor ich Ihnen die vorgeschlagene Lösung der Arbeitsgruppe mit zwei Kassen präsentiere, weise ich darauf hin, dass der Staatsrat sich noch nicht festgelegt hat. Diese Situation ist Ihnen aber sicher bereits bekannt. Seit dem vergangenen 24. August hat die Arbeitsgruppe ihre Arbeiten zur Überprüfung der Machbarkeit des Projekts aus technischer und finanzieller Sicht fortgeführt. Auch wurden im Bericht zu Handen des Staatsrats verschiedene Wege aufgezeigt, damit dieser über alle erforderlichen Informationen verfügt, um das weitere Vorgehen in diesem Dossier, dem er die grösste Aufmerksamkeit zukommen liess, zu entscheiden.
Dieses äusserst komplexe Dossier wird gegenwärtig auf Stufe Staatsrat behandelt. Es ist wichtig, sich hierfür genügend Zeit zu nehmen. Die Frage der Sicherung der beruflichen Vorsorge des Personals der öffentlichen Hand muss sehr sorgfältig überprüft werden.
Es gilt nun, die Entscheide abzuwarten. Wie Ihnen bereits verschiedentlich mitgeteilt wurde, wird eine genügend lange Frist zwischen dem Zeitpunkt der Bekanntgabe und dem Inkrafttreten der Massnahmen eingeräumt werden. Sie werden nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Bevor die Senkung der Umwandlungssätze umgesetzt wird, können die betroffenen Personen sich die nötige Zeit nehmen, um ihre Situation zu analysieren und in Kenntnis des Sachverhalts und der Auswirkungen zu entscheiden. Sobald die Entscheide vorliegen, werden alle Angestellten erneut schriftlich informiert werden.
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