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- Information betreffend PAS 2Information betreffend PAS 2
11. Februar 2015
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Rechnung 2013 schloss mit einem Fehlbetrag von über 80 Millionen Franken und jener der Rechnung 2014 könnte rund 100 Millionen Franken betragen. Um das Gleichgewicht der Kantonsfinanzen wiederherzustellen hat der Staat Wallis Anfang 2014 ein Audit der Aufgaben und des Personals der halbstaatlichen Einrichtungen und der drei Gewalten (Legislative, Exekutive und Judikative) lanciert. Ziel dieses Projekts mit dem Namen PAS 2 ist es, Sparmassnahmen zuhanden des Staatsrates vorzuschlagen. Um die diesbezüglichen Entscheide vorzubereiten, hat die Regierung BAKBASEL damit beauftragt, das kantonale Defizit sowie die Kosten der Leistungen der öffentlichen Hand zu analysieren.
Hauptsächliche Ergebnisse der Analysen von BAKBASEL
BAKBASEL ist der Ansicht, dass die Kantonsfinanzen im Jahr 2017 mit einem strukturellen Defizit von rund 80 Millionen Franken konfrontiert sein werden. In diesem Betrag sind die Tilgung der Fehlbeträge der Rechnung 2013 (83 Millionen) sowie der voraussichtlichen Fehlbeträge der Rechnung 2014 (100 Millionen) und andere Konjunkturfaktoren, welche das Kantonsbudget belasten könnten, nicht berücksichtigt. Die Ergebnisse dieser ersten Analyse bestätigen, dass die Finanzperspektiven des Staates Wallis düster und strukturelle Einsparungen unabdingbar sind.
Im Rahmen der zweiten Analyse hat BAKBASEL den Nettoaufwand von 42 Gruppen von Leistungen verglichen, die im Wallis von der öffentlichen Hand erbracht werden. Diese 2 Leistungsgruppen wurden anhand einer auf nationaler Ebene harmonisierten Klassifikation gebildet. Der Aufwand dieser Leistungsgruppen wurde mit dem nationalen Durchschnitt sowie mit demjenigen von fünf Kantonen verglichen, deren Situation insgesamt mit jener des Wallis vergleichbar ist (Bern, Freiburg, Graubünden, Jura und Tessin). BAKBASEL kommt zum Schluss, dass der Nettoaufwand der öffentlichen Hand pro Einwohner (Kanton 2/3 - Gemeinden 1/3) zwar dem nationalen Durchschnitt entspricht, aber um 2% über dem Durchschnitt der fünf Referenzkantone liegt. Damit der Staatsrat seine Entscheide in voller Kenntnis der Sachlage treffen kann, wurde der Kostenindex pro Einwohner durch einen Fallkostenindex ergänzt.
Das Sparpotenzial konnte somit genauer bestimmt werden. Für diesen Index wurden ebenfalls Referenzkantone definiert. Das Wallis liegt zwar im Schweizer Mittel, aber sein Ressourcenindex ist deutlich tiefer und erreicht rund 87% nach Entrichtung des Finanzausgleichs.
Entscheide des Staatsrates
Gestützt auf die Berichte von BAKBASEL und die kantonalen Hochrechnungen hat der Staatsrat die im Rahmen des Projekts PAS 2 bereitzustellenden Mittel auf 120 Millionen Franken festgelegt. Sämtliche Bereiche des Staates und der Einrichtungen müssen zur Erreichung dieses Zieles beitragen. Allerdings werden die Leistungsgruppen mit den höchsten «Fallkosten» zusätzliche Anstrengungen erbringen müssen. Dabei wird den bereits erzielten Einsparungen Rechnung getragen. Die Massnahmen des Staatsrates zur Erreichung des gesteckten Ziels umfassen auch eine allfällige Erhöhung der Einnahmen sowie eine Senkung der Investitionen.
Weiteres Vorgehen
Die Dienststellen des Staates und die subventionierten Einrichtungen müssen konkrete Massnahmen vorschlagen. Um sie dabei zu unterstützen, werden momentan eine Methode, eine Organisation und Instrumente erarbeitet.
Die Legislative und die Judikative werden vom Staatsrat ebenfalls aufgefordert, ihre diesbezüglichen Anstrengungen fortzusetzen und Massnahmen zur Verbesserung der Kantonsfinanzen vorzuschlagen.
Die konkreten Massnahmen werden dem Staatsrat vor Ende des ersten Halbjahres 2015 unterbreitet. Er wird die definitiven Entscheide unter anderem in Anbetracht ihrer finanziellen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen treffen.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis für die Massnahmen der Regierung in diesen für die Kantonsfinanzen schwierigen Zeiten und entbieten Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, den Ausdruck unserer vorzüglichen Hochachtung.
Jean-Michel Cina Philipp Spörri
Staatsratspräsident Staatskanzler