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Neues Gesetz über die Information der Öffentlichkeit

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Am 1. Januar 2011 ist das vom Grossen Rat am 9. November 2008 verabschiedete Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die Archivierung (GIDA) in Kraft getreten. Das GIDA regelt die Beziehung zwischen Staat und Bürger und räumt diesem ein Recht auf Information ein. Vom Geheimhaltungsprinzip mit Ausnahmen wurde gewechselt zum Öffentlichkeitsprinzip (Transparenz) mit Ausnahmen. Es umfasst drei Aspekte:

  • Öffentlichkeit der Sitzungen (die Sitzungen sind mit Ausnahme der Sitzungen der Exekutivbehörden öffentlich)
  • Information der Öffentlichkeit durch die Behörden (aktive Information)
  • Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten (passive Information)

Für den Bürger und die Verwaltung besteht die hauptsächliche Neuerung des Gesetzes in der Einführung eines individuellen Zugangs zu gewissen amtlichen Dokumenten. Diese Transparenz schafft einen Kulturwandel. Jeder Bürger hat das Recht ein amtliches Dokument (Bericht, Schriftwechsel, Dossier usw.) bei der Behörde einzusehen. Das Dokument muss in definitiver Form vorliegen und die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe betreffen. Der Zugang zu den Dokumenten ist jedoch eingeschränkt durch gewisse Ausnahmen, damit der Schutz der Privatsphäre der Bürger, ein ordnungsgemässes Funktionieren der Verwaltung und die öffentliche Sicherheit gewährleistet sind.

Auf der Internetseite des Staates Wallis hat die Staatskanzlei verschiedene Informationen publiziert. Hier sind auch die für die Bürger und das Staatspersonal verantwortlichen Kontaktpersonen angegeben. Für die Information der Öffentlichkeit und den Zugang zu amtlichen Dokumenten (Transparenz) beantwortet die Staatskanzlei verschiedene Fragen, z.B. « Was ist das? » Zudem hat sie zwei Anhänge im pdf-Format publiziert: « Was darf eingesehen werden? » und « Überwiegende öffentliche und private Interessen».  Kontaktperson ist Frau Monique Albrecht, Vizekanzlerin, (Tel.: 027 / 606 21 05 und E-Mail : monique.albrecht@admin.vs.ch). Bezüglich der zwei weiteren Aspekte des neuen Gesetzes, den Datenschutz und die Archivierung von amtlichen Dokumenten sind die Kontaktpersonen Frau Ursula Sury (Datenschutzbeauftragte des Kantons Wallis, Tel.: 027 / 606 21 82, E-Mail : ursula.sury@admin.vs.ch) beziehungsweise Frau Patricia Beney (Staatsarchiv Wallis, Rue des Vergers 7, 1950 Sitten, Tel. : 027 / 606 46 00, E-Mail: aev-recordsmanagement@admin.vs.ch).

Internetseite GIDA (Webseite Staatskanzlei) – Information, Datenschutz, Archivierung

Information und Transparenz – Was ist das?
GIDA (Information und Transparenz) – Was darf eingesehen werden?
GIDA (Information und Transparenz) – Überwiegen öffentlicher und privater Interessen

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