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PAS2 - Startschuss für die Realisierungsphase

30. September 2015

Geschätzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

 
Die Rechnungen 2013 und 2014 des Staates Wallis schlossen jeweils mit Fehlbeträgen von über 80 Millionen Franken. Um das Gleichgewicht der Kantonsfinanzen wiederherzustellen, hat der Staat Wallis 2014 ein Audit der Aufgaben und des Personals der halbstaatlichen Einrichtungen sowie der Legislative, Exekutive und Judikative lanciert (Projekt PAS). Um ihre diesbezüglichen Entscheide vorzubereiten, hat die Regierung das Wirtschaftsforschungsinstitut BAKBASEL damit beauftragt, das kantonale Defizit sowie die Kosten der Leistungen der öffentlichen Hand im interkantonalen Vergleich zu analysieren.

Gestützt auf die Berichte von BAKBASEL und die kantonalen Hochrechnungen hat der Staatsrat im vergangenen Februar die im Rahmen des Projekts PAS bereitzustellenden Mittel auf 120 Millionen Franken festgelegt. Dieses Ziel wurde im Rahmen der integrierten Mehrjahresplanung 2016-2019 bestätigt.

Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Regierung heute die Realisierungsphase des Projekts eingeläutet. Zwar wird der Reduktion des Aufwands der Laufenden Rechnung Priorität eingeräumt, es sind aber auch eine Senkung der Investitionen und eine Erhöhung der Einnahmen denkbar.

Anlässlich einer Sitzung vom 30. September hat der Staatsrat die Dienstchefs über die Ziele, die Organisation und den Ablauf der Fortsetzung des Projekts informiert. Es ist nun an den Dienststellen, die Arbeiten in Angriff zu nehmen.

Sämtliche Dienststellen des Staates und sämtliche Einrichtungen sind betroffen und müssen Massnahmen in Höhe von insgesamt 120 Millionen Franken vorschlagen, davon 70 Millionen Franken in den Bereichen, die im interkantonalen Vergleich die höchsten Kosten aufweisen. Die Dienststellen (einschl. die Einrichtungen über die erhaltenen Subventionen) müssen ab Oktober konkrete Massnahmen zur Erreichung der gesteckten Finanzziele vorschlagen. Eine hierfür entwickelte Informatikanwendung wird zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich zu diesen Massnahmen wurden zwei interdepartementale Arbeitsgruppen ernannt. Die erste wird die Automatismen bei den Lohnsystemen sowie gewisse Aspekte der Arbeitsbedingungen (Feiertage, arbeitsfreie Tage und Ferien) innerhalb der Verwaltung, der Justiz, des Unterrichtswesens und der hauptsächlichen subventionierten Einrichtungen analysieren. Die zweite wird die Organisationsstrukturen der Kantonsverwaltung unter die Lupe nehmen, um dem Staatsrat Bereiche mit Optimierungspotenzial aufzuzeigen. Schliesslich wurde BAKBASEL damit beauftragt, einen interkantonalen Vergleich der Personaldotierung der hauptsächlichen subventionierten halbstaatlichen Einrichtungen, des Unterrichtswesens und der Berufsbildung sowie der Verwaltung anzustellen.

Die hauptsächlichen Analysearbeiten sollten bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein. Angesichts der finanziellen Situation des Kantons hat der Staatsrat bereits die Verstetigung gewisser Massnahmen im Zusammenhang mit dem Dekret über die erste Phase der Prüfung der Aufgaben und Strukturen des Staates (PAS 1) und/oder dem Dekret betreffend die Anwendung der Bestimmungen über die Ausgaben- und Schuldenbremse im Rahmen des Voranschlags 2015 beschlossen. Es handelt sich dabei um folgende Massnahmen:

  • Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer;
  • Beitrag der Gemeinden an der Finanzierung der ambulanten Versorgung im Sucht- und Rettungsbereich;
  • Verzicht auf die 3. Tranche der Erhöhung der Abzüge für die Krankenkassenprämien für natürliche Personen im Jahr 2018;
  • Minimalsteuer auf dem Kapital der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften;
  • Beschluss, den vollständigen Teuerungsausgleich auf den Löhnen des öffentlichen Dienstes erst dann zu gewähren, wenn der Landesindex der Konsumentenpreise 100,0 erreicht hat (August 2015 = 97,6);
  • Beibehaltung der Stundenzahl der Sportlehrer bei 26 (allgemeine Mittelschule und Berufsfachschule);
  • Warteklasse für das Personal der obligatorischen Schule sowie der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule;
  • Beibehaltung der Unterrichtszeit in der Primarschule bei 32 Lektionen.

Für die Planung 2017-2019 sieht die IMP zudem die Beibehaltung der im Voranschlag 2016 vorgesehenen Massnahmen vor, also:

  • Beibehaltung eines Koeffizienten von 0,6 für die leistungsabhängigen Lohnerhöhungen, die Erfahrungsanteile und die Leistungsprämien der Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes;
  • Grundsatz der Stellenplafonierung mit Ausnahme insbesondere gewisser Schwankungen im Unterrichtswesen und im Zusammenhang mit der Informatikstrategie;

Der Staatsrat wird seine Entscheide unter anderem unter Berücksichtigung der finanziellen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen in der ersten Hälfte des kommenden Jahres fällen. Die Massnahmen, welche Gesetzesänderungen erfordern, werden dem Grossen Rat im zweiten Halbjahr 2016 unterbreitet und 2018 wirksam, die übrigen werden ab 2017 umgesetzt.

Wir danken Ihnen für Ihr Engagement, mit dem Sie tagtäglich zu einem gut funktionierenden Staatsbetrieb beitragen, und grüssen Sie freundlich.

 

 

Jacques Melly                             Philipp Spörri   

Präsident des Staatsrates                    Staatskanzler        




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