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Statutenrevision (Art. 25)
Statuten
- 5. VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN5. VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN
Der Antrag auf eine Gesamt- oder Teilrevision der Statuten ist dem Komitee zuhanden der nächsten Generalversammlung schriftlich einzureichen.
Die Revision kann nur gültig beschlossen werden, wenn sie auf der Traktandenliste der Einladung aufgeführt ist.
Zur Annahme der Revision bedarf es der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.
Der Vizepräsident : Albert Stalder
Die Revision kann nur gültig beschlossen werden, wenn sie auf der Traktandenliste der Einladung aufgeführt ist.
Zur Annahme der Revision bedarf es der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.
Art. 26 Auflösung
Die Auflösung des Verbandes und die Verwendung der Mittel des Hilfsfonds können nur in einer eigens zu diesem Zwecke einberufenen, ausserordentlichen Generalversammlung beschlossen werden. Die Abstimmung erfolgt geheim. Der Beschluss muss durch zwei Drittel der anwesenden Mitglieder erfolgen.Art. 27 Nicht vorgesehe Geschäfte
Für alle in diesen Statuten nicht vorgesehenen Geschäfte ist, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Generalversammlung, das Komitee zuständig.Art. 28 Aufhebung
Die vorliegenden Statuten, welche an der Generalversammlung vom 23. März 2017 angenommen wurden, ersetzen diejenigen vom 25. März 2010 und alle früheren.
Art. 29 Inkrafttreten
Sie treten sofort in Kraft.
So beschlossen durch die Generalversammlung am 23. März 2017.
Die Präsidentin : Ariane PrazDer Vizepräsident : Albert Stalder