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Einnahmen (Art. 22)
Statuten
- 4. FINANZEN4. FINANZEN
Die Einnahmen des Verbandes bestehen aus :
- den Jahresbeitragen ;
- dem Vermögensertrag ;
- Gaben und Zuwendungen.
Art. 23 Jahresrechnung
Die Jahresrechnung wird auf den 31. Dezember abgeschlossen.Art. 24 Haftung
Der Verband haftet ausschliesslich mit seinem Verbandsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.